Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der mobilen Hundeschule Dog my Soul, Inh. Claudia Claus, nachfolgend „Hundeschule“ genannt, und Verbraucher/in, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „ der Kunde“ genannt.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen mit und ohne Hund an, insbesondere Einzelstunden, Gruppenstunden und Verhaltensberatung etc.
1.2. Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt es sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.
1.3 Mit dem Eingang einer telefonischen oder schriftlichen Anmeldung durch den Kunden für eine Dienstleistung bei der Hundeschule kommt der Vertrag zwischen der Hundeschule und dem Kunden verbindlich zustande. Der Kunde erhält eine mündliche oder schriftliche Anmeldebestätigung. Mit Anmeldung durch den Kunden bestätigt dieser die Kenntnis der AGB der Hundeschule.
1.4. Die Aufnahme eines Kunden in eine Gruppe erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt.
1.5. Die Auswahl der/des jeweiligen Hundetrainerin/s für die jeweilige Dienstleistung erfolgt ausschließlich durch die Hundeschule jeweils im Einzelfall und kann von Termin zu Termin unterschiedlich sein. Ein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Hundetrainer/In besteht für den Kunden nicht.
1.6. Eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Insofern gesundheitliche Gründe des Hundes gegen eine Trainingseinheit in voller Länge sprechen, ist die Hundeschule berechtigt, die Trainingseinheit vorzeitig zu beenden. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung resultiert hierbei für den Kunden nicht.
1.7. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt an einer durch die Hundeschule angegebenen Örtlichkeit. Die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen finden an abweichenden Orten statt. Die Hundeschule achtet hierbei auf die Zumutbarkeit für den Kunden.
1.8. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
2. Pflichten des Kunden
2.1. Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen gesetzlichen Impfschutz hat und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Beginn einer Trainingseinheit über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes zu informieren.
2.3. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn einer Trainingseinheit zu informieren.
3. Zahlungskonditionen
3.1. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und/oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.
3.2. Es obliegt der Hundeschule im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung geltend gemacht wird.
4. Vertragsbeendigung/Terminabsage
4.1. Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
4.2. Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
4.3. Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten „Bestellsystem“. Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können. Die Vergütung mindert sich in dem Fall um den Anteil dessen, was die Hundeschule erspart oder durch anderweitige Verwendung der Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn die Hundeschule die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann.
4.4 Aus folgenden Gründen ist ein Rücktritt vom Vertrag durch die Hundeschule möglich:
a) wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält und das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet
b) wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl vor Terminbeginn nicht erreicht wird
c) bei Ausfall der/s Hundetrainerin/s aus gesundheitlichen Gründen
d) bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Durchführung der Veranstaltung unzumutbar machen.
Dies geschieht ohne Einhaltung jeglicher Fristen und Berechnung der Rücktrittskosten gem. Punkt 4.3, ausgenommen im Falle des Punkts 4.4. a) bleibt die Vergütung durch den Kunden zahlbar.
5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule oder den Kunden ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
6. Haftung
6.1. Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens.
6.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
6.3. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Gelände der Hundeschule befindet.
6.4. Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen.
7. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen
Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind ohne Zustimmung bzw. ausdrückliche Anweisung der Hundeschule nicht gestattet.
8. Unterlagen
Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.
9. Datenschutz
9.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer, etc.) im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Hundeschule erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist.
9.2. Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der Werbung oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.
9.3. Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Dienstleistungen der Hundeschule mit dem Kunden zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation, Angaben über die gebuchten Leistungen oder ersichtliche Interessen durch die Begründung des Vertragsverhältnisses. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Nutzungsdaten etwa für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.
9.4. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Kunden gelöscht.
10. Widerrufsrecht
10.1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.
10.2. Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht.
11. Vorrang der Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
12. Nebenbestimmungen
Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.